Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP), oder auch ambulante psychiatrische Pflege genannt, ist ein weiteres Angebot des ambulanten Pflegedienstes PflegePlus Flensburg GmbH.

Wir möchten auch die Versorgung psychisch erkrankter Menschen in und um Flensburg sicherstellen. Zu diesem Zweck bieten wir unter anderem folgende Dienstleistungen nach SGB V an:

  • Alltagsstruktur fördern
  • Entlastungsgespräche durchführen
  • Frühzeitige Krisenintervention
  • Erarbeitung von Bewältigungsstrategien
  • Begleitung im persönlichen Stabilisierungsprozess/Anpassungsprozess
  • Realitätstraining
  • Psychoedukation
  • Einen bewussten und aktiven Umgang mit der Erkrankung im Rahmen der Bezugspflege
  • Informationen und Anleitung im Umgang mit Medikamenten
  • Vermittlung von Hilfeangeboten
  • Beziehungsaufbau innerhalb der persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten
  • Fördern der eigenen Verantwortung
  • Unterstützung der ärztlichen Behandlung 
  • Unterstützung bei stationären Aufnahmen

Psychisch erkrankte Menschen brauchen eine besondere Art der häuslichen Krankenpflege. Sie hat zum Ziel, dass psychisch beeinträchtigte Menschen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in ihrer Häuslichkeit leben können.

Im Vordergrund steht die Förderung zur Selbstbefähigung, also die Stärkung der persönlichen Autonomie und Eigenverantwortung. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen von Beginn an in alle Entscheidungen eingebunden werden. An der Entstehung der meisten psychiatrischen Krisen sind neben anderen Gründen auch viele soziale Faktoren beteiligt. Daher muss bei der Unterstützung psychisch erkrankter Menschen das gesamte soziale Lebensumfeld mit einbezogen werden.

Krankenhausaufenthalte sollen vermieden und Liegezeiten verkürzt werden. Die Klient*innen werden angeleitet, ihr Leben so gut wie möglich selbst zu gestalten.

In Akutsituationen, oder sich erkennbar entwickelnden Akutsituationen, ist unser Personal in der Lage, professionell und fachkompetent sofortige Hilfe und Unterstützung zu organisieren und solche Situationen früh zu deeskalieren.

Unsere psychiatrische Arbeit erfolgt nach dem Bezugspersonensystem. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege ist der Vertrag gemäß §§ 132, 132a Abs. 2 SGB V zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege Schleswig-Holstein und den Krankenkassen in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege in der geänderten Fassung vom 15.02.2005.

Ambulant psychiatrische Pflege wird vom behandelnden Arzt verordnet. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.